Der Elsterfloßgraben

Vorwort

 

Flüsse dienten schon seit langer Zeit dem Transport und der Beförderung von Menschen und Gütern und wo diese nicht ausreichten, baute man Gräben oder Kanäle. So wurden auch Saale und Elster zur Flößerei genutzt. Mit der Einführung der Salzsiederei in Mittel-

deutschland war man gezwungen, auch aus fernen Landen Holz heranzuschaffen. Damit stiegen natürlich die Beschaffungskosten und dies war der Ausgangspunkt für August I. von Sachsen, einen Auftrag zum Bau eines Floßgrabensystems zu erteilen. 1577 begann die Geschichte des Elsterfloßgrabens, welche wir nun chronologisch hinsichtlich der technischen Leistung, der historischen Bedeutung in Vergangenheit und Gegenwart darstellen wollen. Dieser Elsterfloßgraben ist heute ein überregionales technisches Denkmal (Baudenkmal), erstreckt er sich doch von Thüringen (Anfang in Crossen) über Sachsen-Anhalt bis nach Leipzig in Sachsen. Das Kulturdenkmal zeugt mit seinen Brücken, Flutern, Gewölben, Zuflüssen und Abschlägen noch immer von der großartigen ingenieurtechnischen Leistung seiner Erbauer. Es ist heute unser aller Aufgabe, dieses kulturelle Erbe zu schützen, zu bewahren, aber auch nachfolgenden Generationen zu erschließen. Die Seiten sollen dazu beitragen und vielleicht regt es so manchen Leser an, selbst einmal eine Wanderung entlang des Elsterfloßgrabens zu unternehmen, um diese ingenieurtechnische Meisterleistung im wahrsten Sinne des Wortes „begreifen“ zu können.

 

Der Bau des Großen Elsterfloßgrabens im Unterlauf der Weißen Elster zur Anbindung der Saline Poserna und später der Städte Halle und Leipzig begann auf Weißung des Kurfürsten 1578 und wird Gegenstand der folgenden umfassenden Betrachtungen sein. Im Stadium des Endausbaus gehörten zur Weißelsterflöße daher sechs Flößgräben (Großer Elsterfloßgraben mit Lützener Kunstgraben, Kleiner oder Leipziger Elsterfloßgraben, Oberer und Unterer Göltzschfloßgraben, Kielfloßgraben), die sechs Flüsse miteinander verbanden (Weiße Elster, Zwickauer Mulde, Zwota, Pleiße, Luppe, Saale) und eine größere Zahl von Gebirgsbächen einbanden. Die Weißelsterflöße war damit das umfangreichste und bedeutendste Brennholztransportsystem der Neuzeit in Europa.

Historischer Abriss

 

Eine der großen wasserbaulichen Leistungen des 16. Jahrhunderts war der Bau des Elster-floßgrabens im alten Kursachsen, das als das wirtschaftlich blühendste, materiell wohlha-bendste und technisch fortgeschrittenste Land Deutschlands galt. 

Kurfürst Moritz von Sachsen regte 1547 an, zwischen Elster und Saale durch einen Graben eine Wasserverbindung herzustellen. Der Bau des Grabens kam jedoch wegen des Schrnalkaldischen Krieges nicht zur Ausführung. 

Erst Kurfürst August I. (1553 - 1586) ließ ihn anlegen, um das für seine Salinen bei Merseburg dringend benötigte Holz aus den Waldgegenden im Vogtland schnell und kosten-günstig transportieren zu können. Kursachsen verfügte lange Zeit nicht über eigene reiche Salzvorkommen. Es musste das damals sehr teure Mineral vorwiegend von der halleschen Talsaline importieren. 

Nachdem das Bistum Merseburg, im Zuge der Reformation 1543 zum Protestantismus über-getreten, ab 1561 durch Kursachsen administriert wurde, entfaltete Kurfürst August I. alle ihm verfügbaren Kräfte, die auf Merseburger Gebiet gelegenen, seit alter Zeit bekannten Sole-quellen zu erschließen. 

Durch den Freiberger Oberbergmeister Martin Planer ließ er, um das nötige Brennholz für das energieintensive Salzsieden aus dem waldreichen Vogtland herbeizuschaffen, ab 1565 einen Verbindungskanal von der Weißen Elster über die Wasserscheide bei Kleingörschen zur in die Saale mündenden Rippach bei Poserna anlegen. Innerhalb von 2 Jahren wurde über die Wasserscheide zwischen Weiße Elster und Saale hinweg der etwa 50 km lange 1.Elsterfloß-grabenabschnitt angelegt. Es sei erwähnt, dass im April 1578 (800) Hausgenossen des  Stiftes Zeitz zum Floßgrabenbau angewiesen wurden. Großes Aufsehen erregte in Zeitz der Einzug von 400 Zwickauer Arbeitern mit Wagen und gerät im September 1579. Sie sollten den Floßgraben fertig stellen. 

Die Leistungen des Freiberger Oberbergmeisters Martin Planer (um 1510 - 1582) als Wasser-bauspezialist, sind auch durch den Bau des Neugrabens der Schwarzen Elster, einschließlich der zum Annaberger Residenzschloss gehörenden Wasserbauwerke bekannt. Darüber hinaus konnte er die wasserbauliechen Anlagen der Burg Stolpen (Feldgestänge Wasserrad 10 Druckpumpen, 105 m Höhenunterschied) und den Brunnen der Festung Königsstein (Brunnenbohrung 152 m tief) verwirklichen.

Der Elsterfloßgraben verläuft überwiegend mäandrierend, den Geländeisohypsen folgend. Dadurch wurden aufwendige Geländeeinschnitte und Dammbauten weitgehend vermieden. 

Bauleiter und erster Pächter der Weiße-Elster-Flöße war ab 1578 der Hauptmann und Floßmeister Christoph Kohlreuter. Die kursächsischen Weiße-Elster-Flöße (Hauptbauzeit 1578 - 87) gelten als unbestritten umfangreichste und bedeutendeste deutsche Scheitholz-flößanstalt. 

Der Floßgraben nahm zunächst beim Dorf Pötewitz (ab 1681) wegen zu geringem Gefälle
3 km aufwärts bei Krossen (heute Thüringen) Elsterwasser auf und führte westlich an Zeitz vorbei über Eisdorf (heute Sachsen) und Caja nach Poserna (Sachsen-Anhalt). 

Als es trotz immensen Einsatzes an Menschen und Material nicht gelang, an der sumpfigen Posernaer Solequelle ein rentables Salzwerk zu errichten, führte man 1587 den Floßgraben östlich von Lützen über die Dörfer Kötzschau, Schladebach, Kriegsdorf (heute Friedensdorf) nach Merseburg über die Luppe in die Saale. 

1593 wurde bei Wallendorf die neue Mündung in die Luppe geschaffen. Die Gesamtlänge des Floßgrabens betrug somit 72,6 km. Ein südlicher Abzweig, der Lützener Kunstgraben, stellte außerdem eine Verbindung zum bei Keuschberg in die Saale mündenden Persebach her. Das Elsterfloßgrabensystem mit insgesamt 93 km Länge zählt damit zu den längsten Kunst-gräben in Europa und darüber hinaus zu einem Floßgrabensystem, das eines der umfang-reichsten in Deutschland war und insgesamt 7 Fließgewässer miteinander verband", 

Kursachsen vereinbarte mit der Halleschen Pfännerschaft im Floßholzkontrakt von 1582 die Lieferung von jährlich 8.000 Klafter Scheitholz über die Elsterflöße gegen Salz aus der halleschen Talsaline, denn die Teuditz-Kötzschauer Salzwerke konnten den sächsischen Salzbedarf bei weitem nicht decken. 

Die Stadt Leipzig bemühte sich lange um einen Anschluss an den Elsterfloßgraben, weil nach Einstellung der Pleißenflöße seit 1602, größere Mengen des benötigten Brennholzes teuer auf Fuhrwerken vom Lützner Holzplatz auf einer Strecke von 15 km zur Stadt Leipzig trans-portiert werden musste. 1606 - 10 wurde der kleinere oder Leipziger Elsterfloßgraben von Stöhntzsch westlich Pegaus in südöstlicher Richtung in einen Holzfluter über den Elstermühl-graben hinweg nach der Elster geführt. Ab Wiederau baute man die Batschke, die im Connewitzer Holz bei Leipzig in die Pleiße mündete, als Floßgraben aus und leitete schließ-lich zunächst jährlich 5.000 Klafter Flößholz über den Pleißemühlgraben bis zum heute noch so genannten Floßplatz in Leipzig (nähe heutiges Bundesverwaltungsgericht). 

Die Scheitholzflößerei ist in jener Zeit für die Städte Halle und Leipzig von erheblicher Bedeu-tung gewesen. Die Merianische Städtechronik von 1642 erwähnt sie als besonders bemer-kenswert. 

Auf den Holzplätzen von mehr als 30 Anliegerorten wurden über 270 Jahre lang jährlich bis zu 150.000 Raummeter Scheitholz verkauft. Die Anlage der Elsterflöße erwies sich als eines der besten Geschäfte, das dem sächsischen Kurfürsten je geglückt ist.

Infolge der Konkurrenz durch Braunkohle und Eisenbahn wurde 1864 der Flößbetrieb einge-stellt. 

Das Floßgrabenwasser diente weiterhin der Bewässerung und trieb noch vor 70 Jahren 9 Wassermühlen an. Der Floßgraben war ein gehegtes Fischwasser. 

Kunstbauten (Dämme, Uferwände, flankierende Fuhrwege, über 100 Brücken, Gewölbe, Fluter, Ableiter wurden errichtet, erhalten und ausgebaut. Die Elsterfloßgräben zählen nach [Wagenbrecht] zu den bedeutendsten Denkmalen der historischen Wasserwirtschaft und des Wasserbaus sowie des Vermessungswesens und der Salinengeschichte in Deutschland. 

Die Weiße-Elster-Flöße waren damit das umfangreichste und bedeutendste Brennholz-transportsystem der Neuzeit in Europa. 

Der Ausbau der Elsterflöße bedingte gleichzeitig, dass auch im Oberlauf der Weißen Elster und zur Zuführung aus den Wäldern des Vogtlandes bis in die Weiße Elster, Kunstbauten erforderlich wurden. Floßteiche im Brambacher Gebiet (Vogtland) existieren noch heute. 

Weitere Holztransporte erfolgten auf der Göltzsch und dem dazugehörigen Floßgraben auf der Weida. Die Göltzsch mündet bei Greiz in die Weiße Elster. Der Obere Göltzschfloßgraben stellte die Verbindung zur Roten Mulde her. Der untere Göltzschgraben erhielt sogar böhmisches Holz, das im Winter per Schlitten über den Erzgebirgskamm zum Schwarzen Teich im Hochmoor Großer Kranichsee gebracht, im Frühjahr über die Große Pyra zum Rautenkranzer Holzanger an der Zwickauer Mulde gedriftet, im nächsten Winter auf Fuhr-werken über das Tal des Roten Flusses und die Floßbahn zum Unteren Graben bis zum Großen Riss gekarrt wurde. Dort warf man es im Frühjahr wieder ein und driftete es auf Roter Göltzsch, Elster und letzIich über den Elsterfloßgraben in Richtung Halle und später nach Leipzig. 

Im Juli 1593 schlossen auch Herzog Friedrich Wilhelm von Altenberg und Herzog Johann von Weimar einen Kontrakt auf 15 Jahre mit der Pfännerschaft ab, über die Lieferung von jährlich 12.000 Klafter. Ab 1611 schlossen die Ernestiner dann Unterverträge mit Kursachsen zur Belieferung Halles ab. So wurden bis 1620 jährlich 30.000 Klafter nach Halle geliefert. 

Es sei erwähnt, dass der Floßgraben bzw. die Elsterflöße als Transportweg für das Scheit-holz, zum Zeitpunkt des 7-jährigen Krieges (1756-1763) ,die Versorgungsabhängigkeit der Städte Zeitz und besonders auch Leipzig deutlich machte. 

Osterreichische Truppen hatten das Vogtland besetzt und die Flößerei aus militärischer Erwägung einstellen lassen. In Leipzig saß das kgl. preußische General-, Feld- und Kriegs-direktorium, das aus einer gewissen Zwangslage heraus mehrmals von der kursächsischen Floßverwaltung mit Holz beliefert wurde. Das Direktorium hatte gut und pünktlich bezahlt und nur dadurch war es im Vogtland möglich gewesen, die vielen hundert Floßarbeiter zu entloh-nen. Aufgrund des Holzmangels war die Existenz von Bäckern, Seifensiedern, Branntwein-brennern, Töpfern und Brauenden ebenfalls stark gefährdet. Durch verschiedene Verhand- 

lungen wurden Wege gefunden, die Flößerei wieder durchzuführen (1760/61). 

Man weiß aus detaillierten Aufstellungen, welche Transportmengen und Leistungen der Floßgraben aufwies, z.B. dass im Jahr 1614 "57.405 1/2 Klafter" geflößt wurden (1 Klafter mit der im Muldenberger Revier üblichen Scheitlänge von 11/2 zw. Ellen beinhaltete 2,9 rn", Zwickauer Muldenflöße 3,39 m"). 

Aus kulturhistorischer Sicht sei die Teuditzer Besonderheit jener Zeit erwähnt. So hatte der als Begründer der wissenschaftlichen Pharmazie Deutschlands geltende Erfurter Apotheker J.B. Trommdorf es 1812 geschafft, zum Zweck der Großproduktion eine der Nebenprodukte und Siedeabfälle der Salzproduktion nutzende chemische pharmazeutische Fabrik zu eröff-nen (Herstellung vom Salmiak, Soda, konzentrierter Essigsäure, Salpetersäure etc.) und damit war die kleine Teuditzer Chemiefabrik eine der ersten Kristallisationspunkte der kommenden Chemieregion. 

Eine neue Etappe zur Verwaltung des Floßgrabens war durch den Wiener Friedensvertrag von 1815 eingeleitet. Durch den Vertrag fiel auch der Elsterfloßgraben bis oberhalb von Profen an Preußen. Dieses stellte 1815 die Flößerei im Großen Floßgraben und weiter bis nach Merseburg ein. Wegen der Weiternutzung durch sächsische Orte und auch wegen des ständigen Wassermangels im Graben war mit Preußen sofort im Anschluss an den Friedens-vertrag ein provisorisches Abkommen getroffen worden, welches bis 1828 lief.

Preußen wünschte danach Änderungen in der Vereinbarung, weil sich erstens die Verhält-nisse geändert hatten, zweitens die sächsischen Werke zu viel Vorteil hatten, drittens die preußischen Müller und Salzwerke am Floßgraben zu wenig Wasser durch die Teilung bei Stöntzsch (kleiner Elsterfloßgraben bei Pegau Richtung Leipzig) und viertens der Kostenbei-trag von Sachsen für den Floßgraben zu niedrig sei. Letztlich wurde 1833 ein Vertrag zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung geschlossen, immer um 12 Jahre verlängernd. 

 

Das Ende der Flößerei 

Beliefen sich die geflößten Holzmengen in den Jahren 1801 - 1813 auf über 47.000 Klafter, so ging der Holztransport 1815 - 1827 auf 8.000 Klafter zurück. 

Danach verlor der Floßgraben zunehmend seine Bedeutung als Wasserweg. Das Zeitalter der Braunkohle und folgend der Eisenbahn hatte begonnen. 

Mit der Fertigstellung der Zwickauer-Schwarzenberger Eisenbahn sollte die Flößerei einge-stellt werden und das Holz nunmehr per Schiene transportiert werden. 

Im Jahre 1864 stellte man die Flößerei vollständig ein. Eine große Einnahme aus der Flößerei viel damit für den Fiskus weg, aber geblieben waren die jährlichen Unterhaltungskosten. Man wünschte sich schon zu damaliger Zeit, ihn entweder unter möglichst günstigen Bedingungen den anliegenden Gemeinden zu übergeben, damit diese ihre betreffende Strecke auf eigene Rechnung instand hielten, oder im anderen Falle ganz einzuziehen. Allein, teils weigerten sich die Gemeinden durchweg, die Last der Unterhaltung zu übernehmen, teils tauchten Widersprüche gegen die Aufhebung von einer Seite auf, an die man anfänglich nicht gedacht hatte, und die es dem Fiskus zur eigenen Angelegenheit machte, den Floßgraben im preußischen Gebiet so gut als möglich zu erhalten und sein Bestehen zu schützen und zu vertreten. 

So bat z.B. die Domäne Schladebach, unterhalb Kötzschau gelegen, deren Gehöfte unmittel-bar vom Kanal berührt werden und wegen wasserleerer Gegend in gleichem Grade auf dieses Elsterwasser angewiesen sind , wie die Stadt Lützen und überhaupt der ganze Landstrich zwischen Werben und Kriegsdorf (jetzt Friedensdorf), dringend um Beibehaltung für Tränke, Schafwäsche und Feuersgefahren. 

In der oberen Hälfte des Floßgrabens konnte ohnehin der Graben nicht eingezogen werden, da die bei Zangenberg gelegene Böschwitzmühle rechtlich für ewige Zeiten ein kleines Wasserquantum erstritten hatte. Alle übrigen Mühlen waren bis zum Jahre 1861 mit Widerruf konzessioniert. Nach dem Eingehen der Salinen Kötzschau und Teuditz wurde vom Ober-bergamt zu Halle/S. die betreffende vorhandene wertvolle Wasserkraft meistbietend für ewige Zeiten an Privatleute verkauft, welche sie dann für ihre Mühlen ausnutzten. So blieb der Floßgraben in der Unterhaltung des preußischen Wasserbaufiskus (zuletzt des Wasserbau-amts Naumburg), bis er 1913 auf Grund des neuen preußischen Wassergesetzes auf den neu gebildeten Elsterfloßgraben-Zweckverband übertragen wurde, der von den 3 anliegenden Kreisen Zeitz, Weißenfels und Merseburg die Kosten aufbringen musste.

Vorsitzender der Zweckverbandes war ab 1929 der Königliche Landrat des Kreises Zeitz, der Rittergutsbesitzer Winckler auf Salsitz-Neuhaus. Laut des am 01.04.1913 in Kraft tretenden Vertrages übernahm der Zweckverband die Unterhaltung, Beaufsichtigung und Verwaltung des Elsterfloßgrabens und die Fürsorge für die nötige Wasserzuführung bei der Elster von seiner Abzweigung von der Elster bei Crossen bis zur Einmündung in die Luppe bei Tragarth. Dies betraf auch die im Herzogtum Altenburg (Westkreis) gelegene Grabenstrecke ein-schließlich derjenigen Bauwerke, deren Unterhaltung bisher dem Fiskus (Wasserbauverwal-tung) oblag. Die Verpflichtung Dritter zur Unterhaltung gewisser Grabenstrecken und Bau-werke wurde durch diesen Vertrag nicht geändert. Ausgeschlossen von der Übernahme war der Pegel an dem Mauerwerk der Einlass-Schleuse des Floßgrabens, dessen Unterhaltung und Beobachtung bei der staatlichen Wasserbauverwaltung verblieb. Der Zweckverband sollte den Fiskus gegen Ansprüche Dritter, welche von diesen gegenüber dem Fiskus wegen der bisherigen oder zukünftigen Unterhaltung des Elsterfloßgrabens und seiner Bauwerke 

erhoben werden, vertreten. 

Das Eigentum an dem Elsterfloßqraben, soweit dieses dem Fiskus zur Zeit der Übernahme-zustand, wurde dem Zweckverband übertragen. Ebenso die Rechte, welche dem Fiskus auf Grund besonderer Rechtsverhältnisse auf dem Floßgraben und seinen Bauwerken zustan-den. Der Fiskus verpflichtet sich dafür, dem Zweckverband für die nach diesem Vertrage übernommenen Verpflichtungen bis zum 01.04.1913 eine einmalige bare Abfindungssumme von 196.731 RM zu zahlen und ihm die dem Fiskus gehörigen, am Floßgraben gelegenen Bestände an Geräten und Fahrzeugen unentgeltlich abzutreten. Der Zweckverband willigte außerdem ein, dass der Elsterpegel zu Crossen auch ferner an seiner Stelle verbleibt und verzichtet auf eine Entschädigung für diese Erlaubnis. Im Amtsblatt der Regierung in Merseburg, ausgegeben am 15.06.1940, wurde eine erneute Satzung des Elsterfloßgraben-zweckverbandes bekannt gegeben. 

Die Länge des Floßgrabens betrug im Landkreis Merseburg 32,2 km, im Landkreis Weißenfels 15,2 km und im Landkreis Zeitz 25,2 km. 

Für die Benutzung des Flößgrabens konnte der Floßgrabenverband jährlich Gebühren erhe-ben (in RM). So u.a. für eine Wasserschöpfstelle mit Handbetrieb 1-3, für eine Wasserent-nahmestelle mittels Rohrleitung 5-25, für eine WasserzuleitungssteIle 3-50, für eine Fußgän-gerbrücke 3-5, für eine Fahrbrücke 10-100, für eine unterirdische Kreuzung mit Leitungen und Kabeln 3-10, für eine oberirdische Kreuzung mit Leitungen und Kabeln 2-5 oder für eine ober-irdische Kreuzung mit einer Drahtseilbahn 5-20. Bei gewerblichen Unternehmungen konnten die Sätze entsprechend dem aus der Benutzung gezogenen Vorteil erhöht werden. Für 

Gemeinden dagegen konnten die Sätze auf die Hälfte ermäßigt werden. Der Ausgleichsfond war zur Deckung außergewöhnlicher Ausgaben und der Kosten der Erneuerung größerer Bauwerke nach Bestimmung des Verbandsausschusses zu verwenden. Im Falle der Auf-lösung des Zweckverbandes sollte sein Vermögen unter die Verbandsmitglieder nach dem Einheitssatz pro km Länge verteilt werden. 

Im Jahr 1950 unterbreitete ein Herr Erich Kipping den Vorschlag, dass der offenbar noch bestehende Elsterfloßgrabenverband durch das Land Sachsen-Anhalt übernommen und finanziert werden soll, da zu diesem Zeitpunkt zur Arbeit dieses Verbandes mehrere Haus-haltspläne notwendig waren.

Die letzten Unterlagen zum Elsterfloßgrabenzweckverband sind für das Jahr 1952 auffindbar. Es liegt die Vermutung nahe, dass danach die zentral geleiteten volkseigenen Betriebe der Wasserwirtschaft in Gera, Halle und Leipzig die Unterhaltung des Floßgrabens innehatten und diese mit Gründung der Wasserwirtschaftsdirektion Salle-Weiße Elster am 01.07.1958 übergeben wurde. 1975 ging diese Verantwortlichkeit dann an die Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra über. 

Im Zuge des fortschreitenden Braunkohleabbaus wurde der Elsterfloßgraben 1963 in Höhe des Ortes Elstertrebnitz bei Pegau (Sachsen) abgebaggert. Den Wasserhaushalt regulierte ab sofort eine Pumpstation des Bergbaus. Im Jahre 1992 war eine Rückverlegung in der betroffenen Bergbaufolgelandschaft westlich von Pegau technisch möglich. Die Länge der im Jahre 1992 neu erbauten Strecke beträgt 5,8 km. 

Mit dieser Neubaumaßnahme wurden neben vier Kreuzungsbauwerken für Wirtschaftswege ein Einlaufbauwerk für die Wassereinspeisung aus dem Tagebau Profen Nord, ein Abzweig-bauwerk für die Flutung des Braunkohlentagebaurestloches Werben sowie ein Übergangs-bauwerk am Anschlusspunkt an den bestehenden Floßgraben hergestellt. Dieser Abschnitt unterliegt der Unterhaltungspflicht der LMBV.

Mit der Gründung der neuen Bundesländer nach der politischen Wende zerfiel die ehemalige relativ einheitliche Verantwortung für Bewirtschaftung, Instandhaltung und Ausbau des Floß-grabens auf mehrere Dienststellen, Verbände und Gemeinden in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt. Nach der Bildung des Staatlichen Amtes für Umwelt-schutz Halle (STAU) führte dieses z.B. die Arbeiten weiter. 2001 entstand der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt und übernahm die Arbeiten daran mit. Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestätigte nach 1990 die wasser-wirtschaftliche Bedeutung des Elsterfloßgrabens. Er wurde als Gewässer I. Ordnung über-nommen. Das Staatliche Amt für Umweltschutz Halle/S. wollte die Flächen, die als Eigentum des Volkes im Grundbuch eingetragen waren und Verbindung zu Gewässern der I. und II. Ordnung haben, in Landeseigentum überführen. 

In Thüringen ist der Floßgraben als Gewässer II. Ordnung eingestuft und seine Erhaltung verläuft dort in Verantwortung der Kommunen. 

 

Der Floßgraben als Denkmal

 

Auch die Bedeutung des Floßgrabens als Zeugnis der historisch gewachsenen Kulturland-schaft und seine Bedeutung für die Erholung sind in der Betrachtung wichtig. In diesem Zusammenhang muss auch sein Schutz- und Erhaltungszweck gesehen werden. 

Nach BNatSchG § 2(1) ist die Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. [ ... ] 

Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schüt-zenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sind zu erhalten. 

Das Elsterfloßgrabensystem wird im Denkmalverzeichnis des Landesamtes für Denkmal-pflege und Archäologie Halle (Sachsen- Anhalt) geführt. Danach ist der Elsterfloßgraben mit einer Gesamtlänge von ca. 93 km ein herausragendes Denkmal der historischen Wasserwirt-schaft und des Wasserbaus sowie des Vermessungswesens und der Salinengeschichte. 

Weiter heißt es: "Mit der Eintragung in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis des Landes-amtes für Denkmalpflege Sachsen- Anhalt wird die bisherige Denkmalbeschreibung konkreti-siert und neu gefasst. [ ... ] Das Denkmal - Elsterfloßgrabensystem - besteht in der Gesamt-heit des Grabenverlaufes (einschließlich Ausbauform, Dichtung etc.) von der Landesgrenze Thüringen bis zur Mündung in die Leipziger Luppe bei Wallendorf dem Lützner Kunstgraben sowie den mit dem Graben in Zusammenhang stehenden Kunstbauten.," 

Laut Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, ist der Elster-Floßgraben (im Verlauf von Crossen/Elster über Ahlendorf bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt)

einschließlich der Wehranlage bei Crossen, Schleuse des Floßgrabens mit Schütz, drei Wegebrücken (I, II und III) im Streckenverlauf Crossen-Ahlendorf, in das Denkmalbuch einge-tragen und nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) sind Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse, die menschliche Geschichte für die Nachwelt erlebbar und erfahrbar machen, unter besonderen staatlichen Schutz gestellt.

Gemäß § 4ThürDSchG sind Kulturdenkmale in ein öffentliches Verzeichnis, das Denkmal-buch, einzutragen. Soweit die Voraussetzungen des § 2 ThürDSchG erfüllt sind, besteht die Denkmaleigenschaft fiir unbewegliche Kulturdenkmale unabhängig von ihrer Eintragung in das Denkmalbuch. Das Gesetz sieht vor, die jeweiligen Eigentümer über die erfolgte Eintra-gung zu benachrichtigen.

Da das o. g. Objekt die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 ThürDSchG erfüllt und somit Kultur-denkmal (Sachgesamtheit im Sinne des Gesetzes, d. h. Einzeldenkmal) aus geschichtlichen und technischen Gründen ist, wurde es vom Thüringischen Landesamt für Denkrnalpflege und Archäologie irr das Denkmalbuch eingetragen.

,,Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese irn Rahmen des Zu-mutbaren denkmalgerecht zu erhalten und pfleglich zu behandeln." (§ 7 Abs. 1 Satz 1 ThürDSchG).

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 ThürDSchG sind alle baulichen und anderen eingreifenden Verän-derungen an einem Kulturdenkmal (u. a. die Urngestaltung, Instandsetzung, Veränderung im äußeren Erscheinungsbild) erlaubnispflichtig. Insbesondere bedürfen auch Veränderungen im Inneren des Kulturdenkmales einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen in der Umgebung, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmales auswirken können (§ 13 Abs. 1 Nr.2 ThürDSchG).

Literatur:

"Das Elsterfloßgrabensystem einst und jetzt"; H. Hartmann; in Veröffentlichungen 

des Naturkundemuseums Leipzig, Heft 5; Leipzig 1988 

"Der Elsterflossgraben - Geschichte und Gestalt eines technischen Denkmals"; S. 

Andronov, D. Baum, H. Hartmann, T. Nabert, W. Rose, G. Seidel, H.-J. Steingraf; 

Leipzig 2005 

 

Der Elsterfloßgraben im Wandel der Zeit

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